Die Genese des «Rechts auf Wahrheit» als neues Menschenrecht im internationalen Recht
Neuere Entwicklungen in der Menschenrechtstheorie und -praxis haben ein bedeutendes rechtswissenschaftliches Paradigma hervorgebracht, das als «Recht auf Wahrheit» bekannt ist. Die Frage, ob ein derart komplexes und abstraktes Konzept wie die Wahrheit tatsächlich als Gegenstand oder Objekt des Rechts betrachtet werden kann oder ob es sich lediglich um eine blosse Utopie handelt, steht im Zentrum dieser wissenschaftlichen Diskussion. Die Dissertation zielt darauf ab, eine umfassende Analyse der Entstehung und Entwicklung des Rechts auf Wahrheit als neues Menschenrecht im internationalen Recht durchzuführen, beginnend von seinen historischen Anfängen bis zur gegenwärtigen Zeit.
Der Schwerpunkt des Projekts liegt darauf, die noch weitgehend unklaren Ursprünge dieses Rechts und seine Evolution hin zu einer rechtsverbindlichen Norm des internationalen Menschenrechts zu untersuchen. Insbesondere wird analysiert, wie aus einem ursprünglichen ethisch-moralischen Bedürfnis bzw. Verlangen, die Wahrheit über Kriegsverbrechen, schwere Menschenrechtsverletzungen und das Schicksal vermisster Angehöriger zu erfahren, ein fest etabliertes Recht im internationalen Rechtssystem entstehen konnte. Diese wissenschaftliche Forschung trägt zur Aufklärung vergangener Menschenrechtsverletzungen bei und schafft einen fundierten Rechtsrahmen für Gerechtigkeit und Wiedergutmachung, wodurch die Rechtstaatlichkeit gefördert wird. Da viele Menschenrechtsverletzungen international begangen und verfolgt werden, hat die Erforschung des Rechts auf Wahrheit oft eine transnationale Dimension und stärkt die internationale Zusammenarbeit im Justizbereich durch vergleichende Analysen und Best-Practice-Beispiele aus verschiedenen Ländern. Dies fördert den Wissensaustausch und die Harmonisierung von Rechtsstandards global. Durch die damit verbundene Analyse internationaler Rechtsentwicklungen und konkreter Fallstudien können praxisorientierte Empfehlungen zur Schliessung bestehender Gesetzeslücken, effektive juristische Verfahren und Reformen und zur Verbesserung der Rechtspraxis sowie des Menschenrechtsschutzes erstellt werden.
Das Hauptziel besteht darin, die rechtshistorischen Ereignisse zu rekonstruieren und zu ermitteln, die diesen Verrechtlichungs- und Transformationsprozess ermöglichten und vorantrieben sowie die Existenz und Notwendigkeit dieses Rechts als autonomes Menschenrecht zu bewerten, indem die Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen identifiziert und berücksichtigt werden. Ferner soll die transformative Kraft dieses Rechts für individuelle Opfer abscheulicher Gräueltaten und deren Angehörige sowie für die betroffene Gesellschaft und die Menschheit beleuchtet werden. Durch diese Dokumentation vergangener Verbrechen wird die rechtliche und gesellschaftliche Anerkennung von Opfererfahrungen gefördert, was ein wesentlicher Schritt zur Heilung und Versöhnung in von Konflikten betroffenen Gesellschaften ist.