Digitalisierung der Justiz in der Schweiz

RA MLaw Matteo Brunone

Matteo Brunone beschäftigt sich in seinem Dissertationsprojekt seit Juni 2024 mit dem Thema der Digitalisierung der Justiz in der Schweiz und insbesondere mit dem Entwicklungsprozess von Justitia 4.0 und der Plattform Justitia.swiss.

Die Dissertation hat zum Ziel, die Auswirkungen des technologischen Wandels auf die Grundpfeiler des schweizerischen Justizsystems, auf die verschiedenen Entscheidungsebenen und auf die verschiedenen Rechtsgebiete zu untersuchen und dabei alle Möglichkeiten und kritischen Fragen aufzuzeigen. Der Fokus liegt dabei auf der Rolle der Richterin / des Richters, die sich mit den möglichen Gefahren der digitalen Transformation auseinandersetzen müssen. Durch die Analyse von offiziellen Dokumenten, Gesetzgebungsverfahren und justizinternen Debatten wird die wissenschaftliche Diskussion in der Schweiz über das Projekt Justitia 4.0 verfolgt. Ziel der Forschung ist es ausserdem aus praktischer und theoretischer Sicht zu verstehen, wie dieser Wandel in das Justizsystem, aber auch in die private berufliche Realität integriert werden soll. Zu diesem Zweck werden die Grundlagen, die Entwicklungen, die Bedingungen, die Möglichkeiten der Integration und der Zeitplan des Projekts Justitia 4.0. untersucht, sowie parallele Entwicklungen, wie - unter anderem - die Integration der digitalen Vernehmung in die ZPO. Die Dissertation wird sich auch mit dem Thema der digitalen Persönlichkeit befassen, ein Konzept, das teilweise bereits weit verbreitet, aber auf gesetzlicher Ebene noch nicht ausreichend definiert ist. Angesichts der ständigen und raschen technologischen Entwicklung, muss nicht nur auf der Ebene der rechtlichen Integration, sondern auch ganz allgemein darüber nachgedacht werden, ob die «digitale Sphäre» einer Person (verstanden als ihre Persönlichkeit im Internet oder in den elektronischen Datenerfassungssystemen) in jeder Hinsicht als ein neuer Teil ihrer Persönlichkeit dargestellt und durch das Zivilgesetzbuch geschützt werden soll.

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Die Genese des «Rechts auf Wahrheit» als neues Menschenrecht im internationalen Recht