Am Freitag, 24. Januar 2025, fand im Kloster Engelberg zum vierten Mal das Engelberger Kolloquium «Judikative im Dialog» statt. Das Engelberger Kolloquium setzt sich zum Ziel, den Austausch zwischen Wissenschaft, Anwaltschaft und den Gerichten zu aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und zu den Grundlagen der Entscheidfindung zu fördern und in einem angemessenen Rahmen einen kritischen wie auch konstruktiven Dialog zu ermöglichen.
Nachdem sich das 1. Kolloquium (2018) mit den Richterwahlen, das 2. Kolloquium (2019) mit dem Thema der Rechtsprechungsänderung beschäftigten und das 3. Kolloquium (2023) sich dem Begriff der «bewährten/herrschenden Lehre» widmete, befasste sich das 4. Kolloquium (2025) dem Thema «Pluralismus auf der Richterbank: Erwartungen, Kriterien, Reformbedarf»
Pluralismus auf der Richterbank bedeutet, dass die Zusammensetzung von Gerichten eine Vielfalt von Perspektiven und Erfahrungen widerspiegelt, um faire und ausgewogene Urteile zu fällen. Dies erfordert klare Erwartungen an die Vielfalt der Richter:innen, transparente Auswahlkriterien und einen kontinuierlichen Reformbedarf, um Diskriminierung und Ungleichgewichte zu vermeiden. Welcher gesellschaftlicher Wertepluralismus soll in den Gerichten abgebildet werden und durch welche Mechanismen? Sollten charakterliche und fachliche Qualifikationen alleine für die Richterwahl und für die Zusammensetzung der Spruchkörper massgeblich sein? Inwieweit soll auch bei den Gerichten die Spezialisierung gefördert werden?
Diese und weitere Fragen wurden am 4. Engelberger Kolloquium von Vertreterinnen und Vertretern des Bundesgerichts, der kantonalen Gerichte sowie der Rechtswissenschaft und der Anwaltschaft diskutiert. Für die Diskussion massgeblich sind die Chatham House Rules. Diese ermöglichen eine freie und offene Diskussion und fördern den kritischen Gedankenaustausch.