Vorsorgliche Massnahmen im öffentlichen Verfahrensrecht

MLaw Pascal Theis, RA

Pascal Theis beschäftigt sich in seinem Dissertationsprojekt mit dem Zusammenspiel von vorsorglichen Massnahmen und dem öffentlichen Verfahrensrecht.

Vorsorgliche Massnahmen begegnen Rechtsanwendern als eine Spielart des einstweiligen Rechtsschutzes in den Verwaltungspflegegesetzen des Bundes und der Kantone sowie in diversen Spezialerlassen. Sie werden typischerweise dort angeordnet, wo die aufschiebende Wirkung nicht oder nicht ausreichend zum Tragen kommt und sollen im Verfahren eine provisorische Rechtslage schaffen, noch bevor ein definitiver Entscheid in der Sache ergangen ist. Zu denken ist etwa an Schutzmassnahmen zu Gunsten des Ortsbildes, die superprovisorische Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragten durch die FINMA oder Übergangskonzessionen für die Dauer eines Konzessionserteilungsverfahrens.

Das vorliegende Dissertationsprojekt untersucht hauptsächlich mithilfe einer rechtsdogmatischen Analyse wie auch Rechtssprechungsanalyse vorsorgliche Massnahmen in den Verfahren vor den Verwaltungsbehörden oder -gerichten. Die Arbeit soll unter anderem verallgemeinerbare Voraussetzungen herausschälen, einschlägige spezialgesetzliche Bestimmungen kategorisieren, Abgrenzungsfragen klären und sich vertieft mit vorsorglichen Massnahmen in den jeweiligen Verfahren (beispielsweis Aufsichtsbeschwerde-, Klage-, Revisionsverfahren) auseinandersetzen. Auf der Rechtsfolgenseite ist eine Betrachtung von Inhaltsschranken und möglicher Anordnungsinhalte (vorsorgliche Beweisführung oder Sicherung der Vollstreckung) beabsichtigt. Ein weiteres Schlaglicht soll auf superprovisorische Massnahmen und die Hinterlegung von Schutzschriften fallen.

Schliesslich stellen sich auch zahlreiche Einzelfragen: Wie sind die schutzwürdigen Interessen von mehreren Beteiligten, Drittbetroffenen und der Allgemeinheit durch vorsorgliche Massnahmen zu berücksichtigen und koordinieren, sodass eine zufriedenstellende Übergangslösung gebildet werden kann? Fehlen vorsorglichen Massnahmen aufgrund der Eilbedürftigkeit kommunikative oder partizipative Verfahrenselemente? Inwieweit müssen vorsorgliche Massnahmen daher bereits Gewähr für materielle Richtigkeit, Rechtsschutz und umfassende Interessenabwägung bieten? Bedarf es eines Ausgleichs oder wirkt insbesondere das Hauptsacheverfahren bereits genügend kompensatorisch?

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